Zuständig und verantwortlich für die Jagd- und Schießerlaubnisse in befriedeten Bezirken ist die Untere Jagd- und Untere Waffenbehörde in Ihrem Landkreis.
Auch das Ordnungsamt Ihres Wohnortes kann Auskunft über die Schießerlaubnisse vor Ort erteilen.
Die Antworten unserer Anfragen in den Landkreisen Gießen, Wetterau und Marburg-Biedenkopf ergaben, dass
- im Wetteraukreis und im Kreis Marburg-Biedenkopf pauschale Schießerlaubnisse flächendeckend für alle befriedete Bezirke in allen Kommunen vorliegen und
- im Landkreis Gießen pauschale Schießerlaubnisse bisher „nur“ für einzelne Kommunen erteilt wurden.
Die Schießerlaubnisse wurden jeweils an mehrere Jagdscheininhaber und für die Dauer von mehreren
Jahren erteilt.
Da die Jagd im befriedeten Bezirk aber angeblich keine Jagd sein soll, gelten auch keine Schonzeiten wie im Jagdrevier – es darf also ganzjährig gefangen und scharf geschossen werden
…
Anfragen an Ihren Landkreis oder Ihre Stadt/Gemeinde sollten Sie am besten schriftlich stellen.